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Published: , 1978
Serial Volume
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Bundesgesetzblatt T. 1: Bundesrecht ohne völkerrechtliche Vereinbarungen und Verträge mit der DDR. - 1949-; Bundesgesetzblatt T. 2: Völkerrechtliche Vereinbarungen und Verträge mit der DDR. - 1949-
Teil 2 des Bundesgesetzblattes ist neben dem Bundesanzeiger, in dem einige Abkommen und Protokolle veröffentlicht werden, die einzige Quelle für die bilateralen Abkommen und Verträge der Bundesrepublik. Der jährliche Fundstellennachweis gibt einen schnellen Überblick über die von der Bundesrepublik und ihren Rechtsvorgängern abgeschlossenen völkerrechtlichen Vereinbarungen, die im Bundesgesetzblatt, Bundesanzeiger und deren Vorgängern veröffentlicht wurden und die noch in Kraft sind oder sonst noch praktische Bedeutung haben können. Der Nachweis der bilateralen Verträge erfolgt nach Ländern mit Verweis auf die Nummer der jeweiligen nationalen Veröffentlichung und, soweit vorhanden, auf die Registriernummer oder den jeweiligen Band der United Nations Treaty Series bzw. der League of Nation Treaty Series. Multilaterale Verträge sind in chronologischer Folge mit obigen Verweisen und zusätzlichen auf die Vertragssammlungen des Auswärtigen Amtes sowie das Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften verzeichnet. (SWP-Hck) + Teil 1 enthält Bundesgesetze, -verordnungen und sonstige Rechtsnormen, die als Bundesrecht rechtskräftig sind. In Teil 2 werden die Verträge, Abkommen und Konventionen, die von der Bundesrepublik ratifiziert wurden sowie Ergänzungen und Veränderungen (inklusive Beitritt weiterer Staaten und etwaige Vorbehalte) in einer oder mehreren authentischen Sprachen und, wenn abweichend, auch in deutscher Übersetzung veröffentlicht. Die Volltexte in beiden Teilen werden im allgemeinen 10-15 Tage nach Inkrafttreten bzw. Ratifizierung veröffentlicht. Multilaterale Verträge und Konventionen bzw. Änderungen an denselben sind deshalb im Bundesgesetzblatt schneller zugänglich als in den häufig mit bis zu zwei Jahren Verzögerung erscheinenden Bänden der "Verträge der Bundesrepublik Deutschland. Serie A: Multilaterale Verträge." Die Serie B wurde bis heute nicht realisiert
Teil 2 des Bundesgesetzblattes ist neben dem Bundesanzeiger, in dem einige Abkommen und Protokolle veröffentlicht werden, die einzige Quelle für die bilateralen Abkommen und Verträge der Bundesrepublik. Der jährliche Fundstellennachweis gibt einen schnellen Überblick über die von der Bundesrepublik und ihren Rechtsvorgängern abgeschlossenen völkerrechtlichen Vereinbarungen, die im Bundesgesetzblatt, Bundesanzeiger und deren Vorgängern veröffentlicht wurden und die noch in Kraft sind oder sonst noch praktische Bedeutung haben können. Der Nachweis der bilateralen Verträge erfolgt nach Ländern mit Verweis auf die Nummer der jeweiligen nationalen Veröffentlichung und, soweit vorhanden, auf die Registriernummer oder den jeweiligen Band der United Nations Treaty Series bzw. der League of Nation Treaty Series. Multilaterale Verträge sind in chronologischer Folge mit obigen Verweisen und zusätzlichen auf die Vertragssammlungen des Auswärtigen Amtes sowie das Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften verzeichnet. (SWP-Hck) + Teil 1 enthält Bundesgesetze, -verordnungen und sonstige Rechtsnormen, die als Bundesrecht rechtskräftig sind. In Teil 2 werden die Verträge, Abkommen und Konventionen, die von der Bundesrepublik ratifiziert wurden sowie Ergänzungen und Veränderungen (inklusive Beitritt weiterer Staaten und etwaige Vorbehalte) in einer oder mehreren authentischen Sprachen und, wenn abweichend, auch in deutscher Übersetzung veröffentlicht. Die Volltexte in beiden Teilen werden im allgemeinen 10-15 Tage nach Inkrafttreten bzw. Ratifizierung veröffentlicht. Multilaterale Verträge und Konventionen bzw. Änderungen an denselben sind deshalb im Bundesgesetzblatt schneller zugänglich als in den häufig mit bis zu zwei Jahren Verzögerung erscheinenden Bänden der "Verträge der Bundesrepublik Deutschland. Serie A: Multilaterale Verträge." Die Serie B wurde bis heute nicht realisiert
Serial Volume
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Published: , 1990
Serial Volume
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Published: , 1993
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Published: , 2023
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